Sie sind hier:
Steuernews
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2018:
-
Grundsteuer verfassungswidrig
Urteil des Bundesverfassungsgerichts Artikel lesen
-
Vergünstigte Fitnessstudionutzung
Geldwertzufluss im Regelfall monatlich Artikel lesen
-
Besteuerung der digitalen Präsenz
Erste Pläne für ein neues EU-Körperschaftsteuersystem Artikel lesen
-
Digitale Finanzberichte an Kreditinstitute
Finanzwirtschaft gibt Startschuss Artikel lesen
-
Neues BMF-Schreiben zum Betriebs-Kfz
Mit diesem Schreiben fasst das BMF zahlreiche Schreiben zu dieser Thematik zusammen. Artikel lesen
-
Kosten für privaten Sicherheitsdienst steuerlich absetzen
Eine Steuerpflichtige ließ sich in einem Seniorenheim von einem Sicherheitsdienst täglich 24 Stunden bewachen. Artikel lesen
-
Brückenteilzeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 17.4.2018 einen Referentenentwurf zum erweiterten Teilzeitrecht veröffentlicht. Artikel lesen
Betriebsprüfung: Größenklassen 2019
Betriebsprüfungsordnung
Wann und in welchen zeitlichen Abständen muss mit einer Betriebsprüfung gerechnet werden? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es zwar nicht. Denn die Betriebsprüfungsstellen entscheiden „nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine Außenprüfung durchgeführt wird“ (§ 2 Abs. 3 der Betriebsprüfungsordnung (BpO)). Einen wichtigen Anhaltspunkt, in welchem Umfang ein Unternehmer im Fokus der Betriebsprüfer ist, liefert jedoch die Größenklasseneinordnung nach der BpO.
Größenklassen
Gemäß § 3 der BpO werden Unternehmer in folgende Größenklassen eingeordnet: Kleinstbetriebe (Kst), Kleinbetriebe (K), Mittelbetriebe (M), Großbetriebe (G). Zu welcher Größenklasse ein Betrieb zählt, bemisst sich nach den Umsatzerlösen oder dem steuerlichen Gewinn. Die betragsmäßige Höhe des einen oder anderen Betriebsmerkmals (Abgrenzungsmerkmals) legt das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich neu fest.
Beträge für 2019
Für 2019 gelten folgende Abgrenzungsmerkmale (BMF vom 13.4.2018, IV A 4 - S 1450/17/10001): Handelsbetriebe mit Umsatzerlösen bis zu € 210.000,00 oder einem steuerlichen Gewinn von bis zu € 44.000,00 gelten als Kleinstbetriebe. Dies gilt ebenso für Fertigungsbetriebe, freie Berufe oder sonstige Leistungsbetriebe. Betriebe mit Umsatzerlösen oder einem steuerlichen Gewinn über den genannten Grenzen sind Kleinbetriebe. In beiden Kategorien sind Betriebsprüfungen eher selten.
Mittelbetriebe
Handelsbetriebe gelten als Mittelbetriebe bei Umsatzerlösen von mehr als € 1.100.000,00 bzw. einem steuerlichen Gewinn von über € 68.000,00. Fertigungsbetriebe sind Mittelbetriebe ab einem Umsatz von mehr als € 610.000,00 oder einem steuerlichen Gewinn von ebenfalls € 68.000,00. Bei den freien Berufen liegt die „Messlatte“ für einen Mittelbetrieb am höchsten: Umsatzerlöse über € 990.000,00 bzw. steuerlicher Gewinn von über € 165.000,00. Mittelbetriebe werden statistisch gesehen häufiger geprüft.
Großbetriebe
Großbetriebe werden im Regelfall fast lückenlos im dreijährigen Turnus geprüft. Ein Handelsbetrieb ist Großbetrieb bei Umsätzen von über € 8,6 Mio. oder einem steuerlichen Gewinn von mehr als € 335.000,00. Fertigungsbetriebe gelten als Großbetriebe ab einem Umsatz von mehr als € 5,2 Mio. oder einem steuerlichen Gewinn von über € 300.000,00. Bei den freien Berufen liegen die Grenzen bei € 5,6 Mio. bzw. € 700.000,00. Als Großbetriebe gelten aber auch Privatpersonen mit positiven Einkünften von mehr als € 500.000,00.
Stand: 28. Mai 2018